ÖPNV-Bevorrechtigung
Als ÖPNV-Bevorrechtigung, auch Vorrangschaltung, im engeren Sinne wird die Bevorzugung von Straßenbahnen, Oberleitungsbussen, Omnibussen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) an Ampeln gegenüber dem Individualverkehr bezeichnet. Im weiteren Sinne werden bei der Bevorrechtigung des ÖPNV auch zahlreiche andere Handlungsmöglichkeiten berücksichtigt, wie die Anpassung der Lage von Haltestellen, eigene Fahrwege für Bus und Bahn oder angepasste Vorfahrtregelungen für die Straße, auf der die öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind.